Ende bei Kilometer 54 Bahn entfernt Gleise ohne Genehmigung

Bierfeld · Die DB Netz hat damit begonnen, einen Teil der Hochwaldbahn abzubauen. An der Landesgrenze ist nun Endstation.

 Andreas Kilian von der BI Bahn und Rad im Hochwald kann es nicht fassen. Noch vor gut einer Woche lagen hier durchgängig die Schienen der Hochwaldbahn. Jetzt ist an der Grenze zu Rheinland-Pfalz Schluss. Der Schienenstrang wurde bis zum Bahnhof in Hermeskeil herausgerissen.

Andreas Kilian von der BI Bahn und Rad im Hochwald kann es nicht fassen. Noch vor gut einer Woche lagen hier durchgängig die Schienen der Hochwaldbahn. Jetzt ist an der Grenze zu Rheinland-Pfalz Schluss. Der Schienenstrang wurde bis zum Bahnhof in Hermeskeil herausgerissen.

Foto: Thorsten Grim

Der Anruf kam am Montagmorgen. Sehr aufgeregt, berichtet Andreas Kilian, sei der Mann am anderen Ende der Strippe gewesen. Und die Nachricht, die der Betreiber des Eisenbahnmuseums in Hermeskeil Kilian mitzuteilen hatte, habe es in sich gehabt. „Die DB Netz AG hat angefangen, die Gleise der Hochwaldbahn herauszureißen. Von der Brücke, auf der die Landesgrenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz verläuft, bis zum Bahnhof Hermeskeil sollen die Schienen raus“, berichtet Kilian, Mitglied der Bürgerinitiative (BI) Bahn und Rad im Hochwald. Die BI kämpft gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Nationalparkbahn für den Erhalt des Schienenstrangs auf dem ehemals zweigleisigen Planum der Hochwaldbahn. BI und IG wollen, wie der Landkreis St. Wendel und die Gemeinden Nonnweiler, Nohfelden und Freisen, einen Radweg auf dem Planum. Allerdings – und da unterscheiden sie sich vom Kreis und den Kommunen – neben den Bahngleisen. Die möchte die BI auf jeden Fall erhalten sehen. Zunächst, um Draisinen-Verkehr als Touristenattraktion darauf zu bringen. Später könnte eine Tourismusbahn oder vielleicht sogar ein regelmäßiger Schienenpersonenverkehr Türkismühle und Hermeskeil verbinden – mit Anschluss in Hunsrück und Soonwald – und das gesamte Bundesnetz. Doch dazu müsste die Strecke im Ganzen befahrbar sein.

Allerdings ist bei Kilometer 54 von Türkismühle her kommend nun Endstation. Empörend finden das Kilian und seine Mitstreiter. Denn: „Die Schienen wurden und werden herausgerissen, ohne dass die DB Netz das dafür vorgeschriebene Genehmigungsverfahren nach Paragraf 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes AEG durchlaufen hat.“ Vereinfacht gesagt schreibt dieser Paragraf vor, dass auch öffentliche und private Belange eine Strecke betreffend gehört werden müssen. „Zudem ist eine Umweltverträglichkeitsanalyse zu machen. Und von Amtswegen muss geprüft werden, ob eine Strecke entbehrlich ist. Oder ob es vielleicht noch einen Nutzen geben könnte und ob langfristig Perspektiven für die Wiederaufnahme des Schienenverkehrs bestehen“, erklärt Kilian das Prozedere. „Doch das alles ist hier nicht geschehen. Die DB Netz hat für ihr Vorgehen keine Genehmigung.“ Dabei gebe es Interessenten für den Abschnitt. Kilian spricht von „mehreren Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen, -Verkehrsunternehmen sowie ansässigen Unternehmen vor Ort, wie Holzverarbeitungsbetriebe, die beabsichtigen, Waren und Güter über die Schiene zu transportieren“. Auch der Betreiber des Museums möchte laut Kilian Teile des Hermeskeiler Bahnhofs samt Schienen erwerben und stehe derzeit sowohl mit der Bahn als auch mit der Stadt Hermeskeil in Verhandlungen. Doch scheinbar spielte das alles keine Rolle. „Sämtliche privaten Belange werden hier einfach umgangen. Das Vorgehen entspricht nicht der Rechtsstaatlichkeit“, kritisiert der Student.

Auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung erklärt die DB Netz AG: Der Streckenabschnitt von Türkismühle über die Landesgrenze bis Hermeskeil sei seit Oktober 2014 stillgelegt. „Bedingt durch Insolvenz des Pächters fiel die Strecke (. . .) zum August 2014 an die DB Netz zurück. Die DB Netz bemüht sich seither, für die Strecke (. . .) eine zukunftsgerichtete Weiterverwendung zu erschließen. Leider waren die Versuche nicht erfolgreich.“

Stattdessen habe sich das Saarland entschlossen, den 17,8 Kilometer langen Streckenabschnitt von Türkismühle bis zur Landesgrenze zu erwerben. „Mit der Absicht, dort einen Radweg für touristische Zwecke zu errichten. Hierdurch kann die rheinland-pfälzische Route (bis Hermeskeil, Anm. der Red.) mit dem saarländischen Radnetz verbunden und die touristische Erschließung der Region wesentlich verbessert werden.“ Die Zukunft des verbleibenden 3,7 Kilometer langen Abschnitts von der Landesgrenze bis Hermeskeil sei seither jedoch offen gewesen. „Da zukünftig an beiden Enden dieses kurzen Streckenabschnitts kein Eisenbahnverkehr mehr möglich sein wird, bat DB Netz das Eisenbahn-Bundesamt und das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz um Genehmigung, die Gleisanlagen auch auf dem verbleibenden Streckabschnitt zurück bauen zu dürfen.“ Beide Behörden hätten sich jedoch mehrfach als nicht zuständig erklärt. Darum sei man nun ohne Genehmigung zur Tat geschritten – begründet mit der „Verkehrssicherung begann DB Netz am 18. März mit dem Ausbau – nicht mit Rückbau gleichzusetzen – der nicht mehr verwendbaren Gleise und Schwellen“. Der grundhafte Oberbau nebst Kabeln, Signaltechnik et cetera bleibe dabei unberührt. Das heißt: „Bei entsprechendem, ausreichenden Verkehrsinteresse können im verbleibenden Oberbau und Bahnkörper jederzeit erneut Oberbaustoffe eingebracht werden.“

 Die herausgerissenen Schienen der Hochwaldbahn zwischen Hermeskeil und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saarland lagern auf einem Gelände nahe des Hermeskeiler Bahnhofs.

Die herausgerissenen Schienen der Hochwaldbahn zwischen Hermeskeil und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saarland lagern auf einem Gelände nahe des Hermeskeiler Bahnhofs.

Foto: Thorsten Grim

Für das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sehen die Arbeiten wohl dennoch wie ein Rückbau aus. Dort heißt es: „Wie jeder Neubau und jede Änderung bedarf nach dem Gesetz auch der Rückbau von Eisenbahnbetriebsanlagen der vorherigen Zulassungsentscheidung durch die Planfeststellungsbehörde nach Paragraf 18 AEG.“ Zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes ist das EBA. Für nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.

Betreiberin der Strecke 3131 sei zuletzt die Hunsrückbahn gewesen, eine nicht-bundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn), die die Infrastruktur 2004 von der DB Netz AG übernommen hatte. „Die Strecke fällt seitdem unter die Landeseisenbahnaufsicht. Zuständige Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde ist die Landeseisenbahnbehörde Rheinland-Pfalz.“ Diese habe 2014 auf Antrag der Hunsrückbahn die Stilllegung des Streckenabschnitts ausgesprochen. „Seitdem ist der rechtliche Status der Strecke unseres Wissens unverändert.“ Einen Antrag der DB Netz AG nach Paragraf 18 AEG auf Rückbau der Gleisanlagen von Bahn-Kilometer 49,789 bis 53,969 habe das EBA daher im August 2018 zuständigkeitshalber an die Landeseisenbahnbehörde Rheinland-Pfalz abgegeben. „Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen wollte die Landeseisenbahnbehörde das Verfahren indes nicht weiter bearbeiten und hat den Vorgang ans EBA zurückgesandt.“ Mangels eigener Zuständigkeit habe das EBA den Antrag der DB Netz daher ablehnen müssen. „Seitdem haben wir vom Unternehmen in dieser Sache nichts mehr gehört.“

Ebensowenig ist wohl die zuständige Landeseisenbahnbehörde Rheinland-Pfalz, die dem Verkehrsministerium untersteht, über den Beginn der Arbeiten informiert worden. Die Grünen-Landtagsabgeordene Jutta Blatzheim-Roegler hat daraufhin nachgefragt, was da gerade bei der Hochwaldbahn geschieht. „Vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium wurde uns mitgeteilt, dass dem Land und seinen Behörden weder eine Nachricht, noch ein Antrag der DB AG vorliegt. Unserer Auffassung nach wäre für die Tätigkeiten eine Plangenehmigung nach Paragraf 18 AEG erforderlich.“ Zuständig für die Strecke ist nach ihrer Lesart das EBA als Aufsichtsbehörde über die DB Netz. „Deswegen habe ich mich umgehend in einem Schreiben an beide gewandt und erwarte schnellstmögliche Aufklärung beziehungsweise einen Baustopp, sollte für die Arbeiten keine Genehmigung vorliegen.“

Für die rheinland-pfälzischen Grünen stehe darüber hinaus fest, „dass die NE-Bahnen ein wichtiger touristischer Faktor sind“. Dem Erhalt solcher Strecken gehöre der Vorrang vor Entwidmung. Rheinland-Pfalz übernehme daher 85 Prozent der Kosten, „wenn Kommunen an einer Reaktivierung interessiert sind“. Als Beispiel dafür nennt Blatzheim-Roegler die Hochwaldbahn, die als Nationalparkbahn in den Kommunen diskutiert werde. Darum sagt sie: „Es ist ein Unding, dass die DB Netz die Bemühungen des Landes nach Erhalt und Reaktivierung von NE-Strecken dermaßen ignoriert und konterkariert – zu Lasten der Kommunen und der Menschen im ländlichen Raum.“

Die Bundesnetzagentur erklärt, dass für den Rückbau von Eisenbahninfrastruktur eine gesonderte Genehmigung erforderlich sei. Liege diese nicht vor, dürfe nicht zurückgebaut werden. „Jedoch fällt ein möglicherweise ‚schwarzer Rückbau’, also ohne entsprechende Rückbaugenehmigung beziehungsweise Plangenehmigung, nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur.“ Eher in den der Bundespolizei. Die wurde laut Kilian eingeschaltet und ermittelt.

Im Saarland hat die Ökoflächen Management (ÖFM) GmbH, eine Tochter der Naturlandstiftung Saar, im Auftrag der Kommunen Freisen, Nonnweiler, Nohfelden und dem Landkreis St. Wendel im Sommer 2018 ein Grundstückspaket von der Bahn erworben, in dem auch die geplante Freizeitwegstrecke zwischen Freisen und Bierfeld liegt. Vor Baubeginn müssen auch die Schienen zwischen Türkismühle und Bierfeld zurückgebaut werden. Zuvor müsse jedoch ein formelles Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, wie Sabine Schorr, Sprecherin des saarländischen Umweltministeriums mitteilt. Umweltminister Reinhold Jost (SPD) ist Vorsitzender der Naturlandstiftung Saar und als solcher auch an den ÖFM-Unternehmungen interessiert. Die Sprecherin des Umweltministeriums sagt: „Derzeit finden Gespräche über den Umfang und über die weitere Vorgehensweise mit dem Wirtschaftsministerium statt.“ Es sei vorgesehen, die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren im April einzureichen. „Ein schneller Abbau ohne Verfahren, so wie jetzt in Rheinland-Pfalz geschehen, findet also auf keinen Fall statt. Erst nach rechtskräftiger Genehmigung soll die für den Bau benötigte Strecke von einem Fachunternehmen abgebaut werden.“ Die ÖFM geht laut Schorr davon aus, dass dies Ende des Jahres der Fall sein wird.

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