Landeswahlausschuss Landesliste der Saar-Grünen nicht zugelassen – Bundeswahlausschuss muss entscheiden

Update | Saarbrücken · Der Landeswahlausschuss lehnt die Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze ab. Die Landeswahlleiterin begründete dies mit einem „eklatanten Verstoß gegen die Demokratie“. Nun hoffen die Grünen noch auf den Bundeswahlausschuss.

Landesliste der Grünen im Saarland für Bundestagswahl nicht zugelassen
Foto: dpa/Michael Reichel

Die Grünen im Saarland können bei der Bundestagswahl am 26. September voraussichtlich nicht mit der Zweitstimme gewählt werden. Der Landeswahlausschuss hat die Landesliste mit Jeanne Dillschneider als Spitzenkandidatin am Freitag nach fast vier Stunden Debatte nicht zugelassen. Die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein kündigte am Freitag allerdings an, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen, und äußerte die Erwartung, dass diese Erfolg haben werde. Über die  Beschwerde muss nach dem Bundeswahlgesetz am kommenden Donnerstag (52 Tage vor der Wahl) der Bundeswahlausschuss entscheiden.

Die Landesliste der Grünen wurde erst vor zwei Wochen, am 17. Juli, kurzfristig aufgestellt. Von der Wahl ausgeschlossen waren aber 49 Delegierte des Ortsverbandes Saarlouis. Rund ein Drittel der Delegierten fehlten also. Grund war ein Urteil des Bundesschiedsgerichts, wonach es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in Saarlouis gegeben habe.

Juristisch kassiert wurde auch die erste Liste mit Spitzenkandidat Hubert Ulrich. Er ist Vorsitzender des Ortsverbandes Saarlouis.

Schwerer Wahlfehler 

 Sieben Delegierte aus Saarlouis hatten bei der Landeswahlleiterin um intensive Prüfung der neuen Liste gebeten. Die Landesvertreterversammlung vor zwei Wochen hätte nicht stattfinden dürfen. Die Saarlouiser Delegierten seien an ihrem Recht zu wählen gehindert worden, die Wahl Dillschneiders sei keine demokratische Wahl gewesen.

 Landeswahlleiterin Monika Zöllner erklärte, dass der Ausschluss der 49 Delegierten ein „vorsätzlicher Ausschluss“ gewesen sei und damit ein schwerer Wahlfehler. Zudem ein „eklatanter Verstoß gegen die Demokratie“. 

 Keine eindeutigen Belege für ungültige Unterschrift 

Ein weiterer Knackpunkt: Ob eine der drei Unterschriften von Landesvorstandsmitgliedern gültig sind. Drei Mitglieder mussten die Landesliste fristgerecht unterschreiben und bei der Landeswahlleitung einreichen. Mehrere Mitglieder des Landesvorstands haben darauf unter Eidesstatt erklärt, ein Unterzeichner habe am Vortag des Sonderparteitages mündlich seinen Rücktritt erklärt. Demnach wäre seine Unterschrift nicht gültig. Das wiederum wäre ein Fehler, der nicht mehr laut Landeswahlleiterin korrigierbar ist. Dem widerspricht unter anderem die Vertrauensperson sowie das Vorstandsmitglied, das angeblich zurückgetreten sein soll. 

 Zöllner kam in ihrer Würdigung dieses Sachverhaltes zum Schluss, das hier Aussage gegen Aussage stehe. Im Zweifel müsse die Liste unter diesem Diskussionspunkt zugelassen werden. 

 Landesliste der Linke zugelassen 

 Streit gab es am Freitag auch bei den Saar-Linken darüber, ob die Liste mit Spitzenkandidat Thomas Lutze satzungskonform aufgestellt wurde. Zwei Mitglieder werfen Landeschef Lutze vor, die Mitgliederliste manipuliert zu haben, um seine Wiederwahl zu sichern. Oskar Lafontaine, Fraktionschef im Landtag, riet öffentlich sogar davon ab, die Linke im Saarland zu wählen.

Möglich ist es, mit Erst- wie Zweitstimme. Der Landeswahlausschuss lässt die Liste zu. Erneut mit Bedenken, wie 2017. Damals ging es ebenfalls um den Vorwurf der Wahlmanipulation durch Lutze. Allerdings konnte der Wahlausschuss Wahlrechtsverstöße nicht gerichtsfest belegen und plädierte daher dafür, die Liste zuzulassen.

Insgesamt haben 16 Parteien im Saarland eine Liste eingereicht.

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